Direkt zum Inhalt
Header
Image
RWR Equipment

Leihequipment – rot weiss rosé

Das RWR Glücksrad, der Bollerwagen oder das DJ-Set sorgen für Hingucker bei Ihrem Event. Wein muss für die junge Generation zwischen 20 und 35 erlebbar gemacht werden – easy, unterhaltsam, ohne einschüchternde Weinsprache. Machen Sie mit RWR Ihre Veranstaltung zur nächsten coolen Wine Experience!

Hier finden Sie die allgemeinen Mietbedingungen. Beachten Sie zusätzlich die spezifischen Produktinfos unten.

Um Equipment auszuborgen, wenden Sie sich bitte an verleih@oewi.at

Image
Bollerwagen Schwarz mit Zubehör

Bollerwagen „RWR“ mit Zubehör

Sip happens, stay cool! Mit diesem Bollerwagen kein Problem. Die Kühlbox auf Rädern gibt main character energy (ist also der Blickfang für dein Event). Einfach Eis rein und fertig ist die unkomplizierte, mobile Kühlmöglichkeit – auch vorgekühlte Weine bleiben bei geschlossenem Deckel eine Zeit lang kühl. Dank der dicken Räder bist du für den nächsten vineyard hike perfekt gerüstet.

Bonus! Der Bollerwagen kommt mit einem Wurfspiel (Flaschen + Ringe) für fun moments für deine Gäste. Weil beats & wine eine super Kombi sind, ist im Set auch ein JBL Lautsprecher im rot weiss rosé Design dabei. Ein Party-Komplettpaket also!

Verpackungseinheit: 1 Stück (16 kg)
Fassungsvermögen: 55 L
Maße (HxBxT): 48 cm x 82 cm x 82 cm
Bestand: 3 Stück (2x rot, 1x schwarz)
Zubehör: Wurfspiel und JBL Lautsprecher

Tagesmiete und Kaution Bollerwagen:

  • Mietkosten pro Tag: € 100,- (netto)
  • Kaution: € 400,- 
Image
RWR DJ Set

DJ-Set „RWR“

Beats & wine, das ist fein! Du hast die perfekte DJane oder den perfekten DJ* für dein Event, dir fehlt aber das Equipment? We’ve got you covered.

Das Set umfasst:

  • Tisch
  • DJ-Pult (Denon DJ Prime GO+ Case Bundle)
  • Discokugel
  • Party Light Beamer
  • Headset (Sennheiser HD-25 Light New Version)
  • Mikrofon (the t.bone free solo HT 863 MHz)
  • 2 Lautsprecher (Yamaha DBR12) inkl. Ständer (Millenium BS-2211B MKII Profi Boxenständer Set)
  • Aufbauanleitung

* Die Bedienung des DJ-Pults setzt Vorerfahrung voraus. Ohne grundlegende Kenntnisse sollte das Gerät nicht verwendet werden.

Der Verleih einzelner Elemente (z. B. nur Discokugel) ist nicht möglich.

Tagesmiete und Kaution DJ-Set:

  • Darf frühestens 8 Wochen vor der Veranstaltung reserviert werden
  • Mietkosten pro Tag: € 200,- (netto)
  • Kaution: € 2.000,- 
Image
RWR Glücksrad

Glücksrad „RWR“ große Abschnitte

Sip, spin, win! Das auffällige RWR Glücksrad zieht bei jeder Gelegenheit. Was gibt’s zu gewinnen? Rot weiss rosé Merch, deine Weine oder Tickets für dein nächstes Event? Du entscheidest!

Verpackungseinheit: 1 Stück (18 kg)
Bestand: 1 Stück

Tagesmiete und Kaution Glücksrad:

  • Mietkosten pro Tag: € 20,- (netto)
  • Kaution: € 150,- 
Image
Glücksrad RWR kleine Abschnitte

Glücksrad „RWR“ kleine Abschnitte

Sip, spin, win! Das auffällige RWR Glücksrad zieht bei jeder Gelegenheit. Was gibt’s zu gewinnen? Rot weiss rosé Merch, deine Weine oder Tickets für dein nächstes Event? Du entscheidest!

Verpackungseinheit: 1 Stück (18 kg)
Bestand: 2 Stück

Tagesmiete und Kaution Glücksrad:

  • Mietkosten pro Tag: € 20,- (netto)
  • Kaution: € 150,- 
Image
RWR Glas

Glas Highline Universal „RWR“

High five für das Highline-Glas im RWR Design! Mit den fancy und gleichzeitig robusten Gläsern sind deine Gäste ausgestattet, um deinen Wein in style zu genießen. Mit den Universalgläsern setzt du rot, weiß und rosé perfekt in Szene.

Verpackungseinheit: 16 Gläser pro Rack (40x40cm)
Bestand: 480 Stück

Gläser müssen sauber und poliert in den Gläserkörben retourniert werden.

Tagesmiete Gläser:

  • Mietkosten pro Tag: € 0,70 (netto) pro Glas

RWR MERCHANDISE-ARTIKEL B2B-MIETBEDINGUNGEN

Vertragsgegenstand

Die Vermieterin ÖWI Handels-GmbH („ÖWI“) stellt dem Mieter die nachstehend bezeichnete Sache („Mietsache“) zum Gebrauch gemäß diesen Bedingungen zur Verfügung.

Die jeweilige Mietsache und die Abwicklung der Miete sind auf der Webseite shop.oesterreichwein.at beschrieben.

Grundbedingungen

Abweichungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail an verleih@oewi.at von ÖWI bestätigt wurden.

Eine Vermietung ist ausschließlich an Unternehmer und juristische Personen öffentlichen Rechts zulässig. Eine Vermietung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung, der Übergabe an einen vom Mieter beauftragten Spediteur oder der Bereitstellung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Die Mietsache bleibt im Eigentum der Österreich Wein Marketing GmbH. Mietsatz und Mietbetrag richten sich nach der tatsächlichen Mietdauer.

Bei Abholung der Mietsache ist eine Kaution für die Mietsache inkl. Verpackung in der zum jeweiligen Produkt auf der Webseite definierten Höhe zu leisten. Im Falle der Zustellung mittels vom Mieter beauftragten Spediteur, ist die Kaution vorab vom Mieter zu überweisen und wird die Mietsache nur nach Zahlungseingang übergeben. Die Mietpauschalen sind nach Retournierung der Mietsache fällig.

Der Mieter kann den Vermieter mit der Zustellung der Mietsache beauftragen. Die Lieferung erfolgt an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Die Kosten für die Lieferung sind im Einzelnen mit dem Vermieter zu vereinbaren. Etwaige Kosten, die durch schuldhafte Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift durch den Mieter, verursacht werden, sind von diesem zu tragen.

Ein Miettag dauert 24 Stunden. Überschreitungen bis zu 2 Stunden werden nicht berechnet. Darüber hinausgehende Überschreitungen werden stundenweise im Verhältnis zum Tagessatz berechnet. Mietsachen müssen im gereinigten und technisch einwandfreien Zustand retourniert werden, Kosten für etwaige Reinigung bzw. Reparatur gehen zu Lasten des Mieters und werden im Bedarfsfall von der Kaution abgezogen.

Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache rückerstattet, soweit keine berechtigten Gegenforderungen bestehen.

ÖWI vermietet nur über das gesamte Wochenende bzw. über Feiertage. Eine Abholung und Rückgabe sind nur zu den Öffnungszeiten des ÖWI, welche auf der Webseite ersichtlich sind, möglich.

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Bei Überschreitung des am vereinbarten Rückgabetermins um 6 Stunden wird eine volle Tagesmiete nachberechnet, dies gilt auch für jeden weiteren Tag, unbeschadet darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen.

Soll die Mietdauer einer Mietsache verlängert werden, so ist der Mieter verpflichtet, die Verlängerung schriftlich oder per E-Mail an verleih@oewi.at mit dem Vermieter zu vereinbaren. Bei nicht genehmigter Verlängerung behält der Vermieter sich rechtliche Schritte vor.

Nebenkosten

Versicherung und allfällige Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Weitergabe an Dritte

Dieser Vertrag wird nur mit dem Mieter selbst abgeschlossen, eine Weitergabe der Mietsache an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei unzulässiger Weitergabe haftet der Mieter mit dem Dritten zur ungeteilten Hand.

Benützung des Mietgegenstands und dessen Verpackung

Der Mieter wurde über den Gebrauch der Mietsache und dessen Verpackung sowie über allfällig zu treffende Vorsichtsmaßnahmen entsprechend instruiert. Der Mietgegenstand darf nur zweckbestimmt bedient werden.

Alle Mängel und Beschädigungen der Mietsache inkl. dessen Verpackung sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und nach Maßgabe der Weisung seitens des Vermieters zu beheben. Der Vermieter behält sich vor, die Kosten für die Reparatur von der Kaution einzuhalten bzw. im Falle eines Totalschadens ist die Mietsache vom Mieter zu ersetzen.

Rückgabe

Der Mieter hat die unbeschädigte Mietsache in der unbeschädigten Originalverpackung bei Vertragsende unverzüglich und gereinigt an den Vermieter zurückzustellen.

Haftung

Der Vermieter haftet für die Übergabe der Mietsache in brauchbarem Zustand und deren Erhaltung nach § 1096 ABGB. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen bei leichter Fahrlässigkeit, soweit nicht Personenschäden oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.

Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Haftung des Mieters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten direkten und indirekten Schäden einschließlich aller Mangelfolgeschäden.

Vertragsauflösung

Ein über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossener Mietvertrag ist für beide Vertragspartner unkündbar. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit um mehr als 6 Stunden wird eine Vertragsstrafe in Höhe der Tagesmiete fällig. Diese kann nach § 1336 Abs. 2 ABGB gerichtlich gemäßigt werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt, soweit ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden nachgewiesen wird.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer und juristische Personen öffentlichen Rechts ist Wien.

Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sich in dem Vertrag Lücken befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Subsidiär gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter: https://shop.oesterreichwein.at/agb.

Stand 04.03.2026